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Celle, 08.02.2012

Antrag:
Der Rat beschließt, dass die Stadtverwaltung bei der zuständigen Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr darauf hinwirkt, dass die Prüfung der Trassenvariante „Achse 20“ nicht weiter verfolgt wird – losgelöst von evt. Mehrkosten, da das Wohl der anliegenden Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund stehen muss.

Begründung:
Die Trassenuntersuchungen bezüglich der „Achse 20“ müssen unverzüglich eingestellt werden. Es ist an einer der vier von der Wohnbebauung wesentlich entfernter liegenden Trassen bzw. Achsen festzuhalten. Für die Bürgerinnen und Bürger ist es nicht hinnehmbar, nur aus Gründen von möglichen –in Anbetracht des Gesamtkostenvolumens geringen- Kosteneinsparungen die beiden Wohngebiete rechts- und linksseitig der B3 derartig mehr zu belasten. Mit Beibehaltung der ursprünglich geplanten vier anderen Trassen bzw. Achsen wäre ein zumutbarer Abstand von ca. 800 Meter Abstand zur vorhandenen Wohnbebauung gewährleistet.

Die Weiterverfolgung der „Achse 20“ würde nicht nur das Wohngebiet rund um den Fuchswinkel enorm belasten– auch die Anwohner im Wohngebiet rund um den Buchholzberg würden von der neuen Trassenführung stärker beeinträchtigt, weil die Verknüpfung der neuen Trasse mit der alten B3 wesentlich dichter an die Wohnbebauung rechtsseitig der B 3 heranrücken würde.

Erforderlich werdende Lärmschutzmaßnahmen bzw. -wälle o.ä. würden gleich im Zuge des Ausbaus oder späterhin für die Ausgaben sorgen, die bei einer Weiterverfolgung der Trassenverlegungspläne „Achse 20“ im Zeitpunkt der Bauausführung ggf. eingespart werden könnten. Hinzukämen die Kosten für die Abwicklung der zu erwartende Klageverfahren der Anlieger. Hinsichtlich von Kosteneinsparungen zeichnet sich hier von vorn herein ein Nullsummenspiel ab.

Im Hinblick auf den im Jahre 2010 beschlossenen Lärmaktionsplan für die Stadt Celle ist „Achse 20“ besonders kritisch zu sehen. Hiernach erfolgten insbesondere zahlreiche Tempo 30 Regelungen, um Lärm und Abgasemissionen auf ein möglichst niedriges Niveau abzusenken. Eine Trasse mit einem Abstand von nur ca. 160 Meter zur Wohnbebauung konterkariert Lärm- und Emissionsschutzbemühungen ernsthaft und nachhaltig.

Derartige Sachverhalte führen dazu, dass das Vertrauen in Verwaltung und Politik nachhaltig erschüttert wird und zunehmender Politikverdrossenheit Tür und Tor geöffnet wird. Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die betroffenen Anlieger, müssen sich auf bereits öffentlich bekanntgemachte Planungen verlassen können.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ratsherr Torsten Schoeps
gez. Ratsfrau Jutta Jung